Charity Mega Run Bingen – individuelle Teilnahme

 

Artikel 1 Definitionen

Die folgenden Definitionen gelten für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:

a. Veranstalter: Charity Mega Run Bingen (CMR Bingen), Verantwortlicher: Enrico Fischer

b. Veranstaltung: Ein Laufwettbewerb, der Teil der CMR Bingen-Veranstaltung ist, die in jedem Jahr von den Organisatoren organisiert wird.

c. Teilnehmer: die natürliche Person, die nicht als Unternehmer auftritt und sich auf eine vom Veranstalter zugelassene Weise zur Teilnahme an der d. Veranstaltung angemeldet hat.

e. Vereinbarung: Die Vereinbarung über Teilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen

Artikel 2 Teilnahme

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur natürlichen Personen gestattet, die mindestens das vom Veranstalter festgelegte Mindestalter erreicht haben.

Der Teilnehmer darf nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn er das entsprechende Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat, die Anmeldegebühr vollständig bezahlt ist und der Teilnehmer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt.

Der Teilnehmer nimmt persönlich an der Veranstaltung teil. Es ist nicht gestattet, dass eine andere Person im Namen des Teilnehmers an der Veranstaltung teilnimmt.

Die Übertragung einer Vereinbarung für die Komponenten „52km“, „26km“ und „10km“ an Dritte oder ein Wechsel der Strecke ist bis zu 10 Tage vor der Veranstaltung möglich, sofern der Veranstalter die Genehmigung erteilt hat. Ein Auszahlung der Differenz der Teilnehmergebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Teilnehmer oder durch die Organisation aufgrund eines Umstands, der nicht auf die Organisation zurückzuführen ist, schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter den Gesamtbetrag und die Registrierungsgebühren. Bestellte Extras können vom Teilnehmer nicht zurückgefordert werden. Wenn ein Teilnehmer von der Stornierungsbestimmung Gebrauch gemacht hat und der für diesen Betrag geschuldete Betrag tatsächlich dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurde, kann der Teilnehmer bis zum 13. Juli 2022 Vereinbarung kostenlos kündigen. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr zuzüglich der vom Teilnehmer bestellten Extras zurückerstattet. Der Teilnehmer kann diese Stornierungsrichtlinie jedoch nicht aufrufen, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter aufgrund von Umständen abgesagt wird, die nicht vom Veranstalter verursacht wurden.

Nach dem 13. Juli 2022 eingereichte Stornierungsanträge werden nicht bearbeitet.

Der Veranstalter kann entscheiden, dass die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgesagt wird. In diesem Fall wird die Registrierungsgebühr nicht zurückerstattet.

In Ausnahmefällen kann der Veranstalter beschließen, die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, zu verschieben oder zu neutralisieren. Unter den gleichen außergewöhnlichen Umständen kann der Veranstalter auch beschließen, die Route oder die zurückzulegende Strecke zu ändern. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Registrierungsgebühr. Die letzten beiden vollständigen Sätze von Absatz 7 gelten auch hier.

Eine Entscheidung des Veranstalters, die Veranstaltung abzusagen, führt nicht zu einer Haftung für die Erstattung der dem Teilnehmer entstandenen Kosten.

Artikel 3 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme entstehen können, es sei denn, dieser Schaden ist eine direkte Folge vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für schwerwiegende Schäden, wie etwa alle möglichen Verluste infolge von Verletzungen oder Todesfällen.

Wenn trotz der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels die Haftung des Veranstalters für Schäden, die dem Teilnehmer entstanden sind, übernommen werden muss, ist die Verpflichtung des Veranstalters, diesen Schaden zu ersetzen, auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Versicherer des Veranstalters zu zahlen hat solche Schäden.

Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Verlustrisiko versichert sein, das der Teilnehmer oder ein Angehöriger infolge seines Todes, seiner Verletzung oder Krankheit aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung erleiden kann.

Der Teilnehmer erklärt, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass die Teilnahme sowohl geistige als auch körperliche Fitness erfordert, und erklärt, diese Anforderung zu erfüllen und sich durch Training und auf andere Weise angemessen auf die Veranstaltung vorbereitet zu haben. Der Veranstalter rät jedem Teilnehmer ausdrücklich, sich im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Schäden frei, die Dritten durch die Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Der Teilnehmer ist ausreichend gegen das Risiko der Haftung für einen solchen Verlust versichert.

Auf der gleichen Grundlage wie der Veranstalter sind Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinden, in denen die Veranstaltung stattfindet, von der Haftung ausgeschlossen

Artikel 4 Porträtrecht

Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter und seinen Partnern die Erlaubnis, Fotos, Bilder und ähnliches Material vor, während und nach der Veranstaltung zu veröffentlichen, bei der der Teilnehmer erkennbar ist.

Artikel 5 Personenbezogene Daten

Der Veranstalter speichert alle vom Teilnehmer bereitgestellten persönlichen Daten in einer Datenbank. Durch den Abschluss der Vereinbarung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, die personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Informationen für den Teilnehmer sowie für die Bereitstellung der personenbezogenen Daten für den Veranstalter und seine Partner zum Zwecke der Übermittlung von Informationen an den Teilnehmer zu verwenden . Der Teilnehmer ist jederzeit und kostenlos berechtigt, schriftlich oder per E-Mail seinen Widerspruch gegen den Erhalt von Informationen des Veranstalters oder die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte anzugeben. Der Veranstalter sendet dann keine Informationen mehr und / oder gibt keine personenbezogenen Daten mehr an Dritte weiter. Durch den Abschluss der Vereinbarung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis, seinen Namen und seine Rennergebnisse offen zu legen, beispielsweise durch Veröffentlichung in Zeitungen und im Internet.

Artikel 6 Rennordnung

Für die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung gelten die Rennregeln des DLV, https://www.leichtathletik.de/service/downloads/regelwerk-der-leichtathletik.

Die Strecken sind nicht offiziell vermessen!

Artikel 7 Gültigkeitsbestimmungen

Wenn ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig oder rechtswidrig wären, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen dieser Bedingungen.